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Michael Hinterheller
 

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Zur Person - SV-Tätigkeit


Bereits während meiner freiberuflichen Tätigkeit in meinem Architekturbüro wurde ich verschiedentlich mit der Erstellung von Privatgutachten zu Bauschäden beauftragt. Ab März 2003 besuchte ich die Fortbildungs-Lehrgänge für Sachverständige der Arbeitsgemeinschaft Dr. Aurnhammer, Hamburg. Diese Seminare sind heute noch die Grundlage für meine gutachterliche Tätigkeit.

Im Herbst 2004 unterzog ich mich der Sachkundeprüfung an der IHK Stuttgart für das Sachgebiet 'Schäden an Gebäuden' und wurde am 11.02.2005 von Herrn Thiele, Präsident der IHK Passau, als öffentlich bestellter Sachverständiger vereidigt.

Die Erstbestellung war zunächst auf zwei Jahre befristet und wurde im Februar 2007 bis zum Jahr 2012 verlängert.













Foto zur Vereidigung am 11.02.2005 durch Herrn IHK-Präsident Thiele.

Ich nehme regelmäßig an den Aachener Bausachverständigentagen, den Dingolfinger Baufachtagen sowie an diversen verbandsinternen Fachveranstaltungen teil. Durch den Besuch mehrerer Seminare jährlich mit allgemeinen und fachbezogenen Themen zur Sachverständigentätigkeit erfülle ich die Verpflichtung der Fort- und Weiterbildung.

Seit 2005 bin ich Mitglied im Landesverband der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen in Bayern.

Seit 2006 bin ich stellvertretender Leiter der Bezirksgruppe Niederbayern/Oberpfalz im Landesverband Bayern.

Der Landesverband Bayern ist Mitglied im Bundesverband der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen. Hierzu verweise ich auf die Hompage www.bvs-ev.de

Ich bin berechtigt, das links unten abgebildete Gütesiegel zu führen.

Das Gütesiegel steht für besondere Sachkunde.

Wer öffentlich bestellt und vereidigt bzw. besonders qualifiziert (zertifiziert) ist und dies nachgewiesen hat, darf dieses Gütesiegel verwenden.

Zweck ist es, dem Verbraucher ein Erkennungsmerkmal zu geben, das ihm hilft, aus der Vielzahl von Sachverständigen den richtigen, qualifizierten Sachverständigen zu finden.

Die öffentlich bestellten Sachverständigen verfügen über eine überdurchschnittliche Sachkunde und persönliche Integrität. Sie werden von den Kammern vor ihrer öffentlichen Bestellung in einem aufwändigen Verwaltungsverfahren auf besondere Sachkunde geprüft und nach der Bestellung ständig überwacht.

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind an die Sachverständigenordnung der zuständigen Bestellungskammer gebunden.

Durch diese Ordnung und die Aufsicht durch die Kammern ist gewährleistet, dass die Sachverständigen ihre Gutachten gewissenhaft, unabhängig, unparteiisch und persönlich erstatten. Die Schweigepflicht gewährleistet, dass Informationen, die bei der Ausübung der Sachverständigentätigkeit erlangt werden, nicht an unbefugte Dritte gelangen.

Durch eine Fortbildungspflicht und den Erfahrungsaustausch mit Kollegen bildet sich der Sachverständige kontinuierlich fort.



 
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